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| AW: Uneinheitliche Regelungen? interessantes Thema, ich finde das mit den Feiertagen auch meist schlecht geregelt. Also die aus dem Süden kommen, so wie meine Wenigkeit sollten sich ja nicht beklagen, wir haben echt diesbezüglich mehr "Glück". was mich manchmal eher stört ist die Regelung bezüglich der Schulferien, wenn sie in einem Bundesland enden, fangen sie erst in einem anderen an... das find ich schade, vorallem wenn man dann die Familienangehörigen aufgrund der unterschiedlichen Ferienzeiten nicht zu sicht bekommt. Vielleicht ist es auch aus organisatorischen Gründen absichtlich so geregelt worden... um ein Caos auf den deutschen straßen zu Minimieren... @Sunshine würdest du bitte nochmal kurz erläutern was man genau unter Föderalismus versteht? |
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| Re : Uneinheitliche Regelungen? Ja Hanni, es ist wirklich so, dass das mit den Ferien mit Absicht so geregelt ist, damit nicht ganz Deutschland in ein verkehrschaos versinkt. und ja ich kann es erklären: Es bedeutet die Aufteilung der Staatsgewalt zwischen Gesamtstaat und mehreren Gliedstaaten, zwischen dem BUND und unsren 16 Bundesländern. So werden Aufgaben und Befugnisse zwischen den verschiedenen Ebenen aufgeteilt. das zeigt sich am besten an der Gesetzgebung: Die Gesetzgebung des Bundes Art 70 (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung. Art 71 Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden. diese Artikel zeigen, wo die Kompetenzen des Bundes bzw der Länder liegen, wo also der Bund Vorrecht hat zu entscheiden (bei der ausschließlichen gesetzgebung-->bedeutet einheitliche Gesetze für alle) Diese gelten für folgende Bereiche : 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung; 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde; 3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung; 4. das Währungs-, Geld- und Münzwesen, Maße und Gewichte sowie die Zeitbestimmung; 5. die Einheit des Zoll- und Handelsgebietes, die Handels- und Schiffahrtsverträge, die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll- und Grenzschutzes; 5a. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland; 6. den Luftverkehr; 6a. den Verkehr von Eisenbahnen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (Eisenbahnen des Bundes), den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege; 7. das Postwesen und die Telekommunikation; 8. die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen; 9. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht; 9a. die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht; 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder a) in der Kriminalpolizei, b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung; 11. die Statistik für Bundeszwecke; 12. das Waffen- und das Sprengstoffrecht; 13. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen; 14. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe. (2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 9a bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. oder wo konkurrierende Gesetzgebung gilt, das heisst wo die Länder entscheiden dürfen, solange der Bund auf sein Vorrecht verzichtet. Zum Beispiel Entscheidungen über: 1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine); 2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes); 3. die Bodenverteilung; 4. die Raumordnung; 5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen); 6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse. oder der so genannten Rahmengesetzgebung, wo der Bund den gesetzlichen Rahmen für etwas vorgibt und die länder innerhalb dessen selbst enttscheiden dürfen wie sie es ausgestalten.
__________________ Ahemo bi Tunis el 5adhra 7obek fe9a 3an dhani huna asli ou biladi, huna ahli huna sekeni |
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| AW: Re : Uneinheitliche Regelungen? wow ich bin beeindruckt danke für die ausführliche antwort , ich muß das alles noch dieses semester lernen . Also manche Regelungen ,wie jetzt die Schulregelungen würde ich schon als Qualitätsunterschied bezeichnen... da die besten Schulen immern noch in Baden-Württemberg und Bayern liegen... ich glaub es gibt noch orte in deutschland ,in denen es eine art gesamtschule gibt und in den man schon in der 12 Klasse eine allgemeine Hochschulreife erlangt! ( ich erinner mich gerade nämlich an den Amoklauf von vor 3 oder mehr jahren, da ist doch der ex-schüler amok gelaufen, weil man ihm nicht eine chance geben wollte und er dann nurnoch einen Hauptschulabschluss vorweisen konnte...) daher befürworte ich diesbezüglich einheitliche Regelungen die von Bundeswegen folgen sollten, damit auch jeder Schüler die Möglichkeit bekommt, unabhängig von seinem Lebensort, die gleiche Chance auf Bildung zu erhalten. |
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| Re : Uneinheitliche Regelungen? ah ok, relativ nah an meinem Fach der Politikwissenschaft, dann werden wir sicher die ein oder andere Debatte führen können.
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